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Radlpaßstraße 98
8511 St. Stefan ob Stainz
Telefon: +43 (0) 3136 21 100
Email: office@fumee.at

Hauptkatalog

 

Allgemeine Vertragspartnerbedingungen

 

Präambel /Ethische Regeln

 

Wir begrüßen Sie im Namen unseres Unternehmens herzlich als neuen gewerblichen Vertragspartner (künftig Einkaufsberechtigter) und wünschen Ihnen den bestmöglichen Erfolg für Ihre Tätigkeit als selbstständiger Einkaufsberechtigter der Fúmée Perfume & Cosmetics GmbH, Radlpaßstraße 98, 8511 St. Stefan ob Stainz/Österreich (im Folgenden: FUMEE) und vor allem viel Freude bei dem Vertrieb unserer Waren. Bei dem Vertrieb unserer Waren und dem Kontakt mit anderen Menschen steht für uns stets die Verbraucherfreundlichkeit und -sicherheit, Seriosität, ein faires Miteinander untereinander sowie im gesamten Umfeld des Network-Marketings, des Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs, ebenso wie die Wahrung der Gesetze und guten Sitten unverrückbar im Vordergrund.

 

Daher möchten wir Sie bitten, die folgenden ethischen Regeln, ebenso wie unsere Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, sehr gründlich zu lesen und sich die Vorgaben zu Ihrem täglichen Leitmotiv für die Ausübung Ihrer Tätigkeit zu machen.

 

Ethische Regeln für den Umgang mit Verbrauchern

 

  • Unsere Einkaufsberechtigten beraten ihre Kunden ehrlich und aufrichtig und klären etwaige Missverständnisse zu Waren, der Geschäftsmöglichkeit oder anderen Aussagen während eines Beratungsgesprächs auf.

 

  • Die Einkaufsberechtigten stellen sich im persönlichen und telefonischen Kontakt mit dem Verbraucher zu Beginn des Verkaufsgesprächs unaufgefordert und wahrheitsgemäß mit Namen und als Einkaufsberechtigter von FUMEE vor. Außerdem legen sie zu Beginn des Verkaufsgesprächs den geschäftlichen Zweck ihres Besuchs oder Anrufs offen und machen deutlich, welche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden sollen.

 

  • Auf Kundenwunsch wird auf ein Verkaufsgespräch verzichtet, das Gespräch verschoben oder ein begonnenes Gespräch freundlich abgebrochen.

 

  • Einkaufsberechtigte verhalten sich niemals aufdringlich. Insbesondere haben Besuche und telefonische Kontakte zu angemessenen Uhrzeiten stattzufinden, es sei denn, der Verbraucher hat dies ausdrücklich anders gewünscht. Die Unternehmen bzw. ihre Einkaufsberechtigten rufen einen Verbraucher zu Werbezwecken nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Einwilligung an. Die Rufnummer des Anrufenden ist hierbei zu übermitteln.

 

  • Während eines Kundenkontakts informiert der Einkaufsberechtigte den Verbraucher über sämtliche Punkte, welche die angebotenen Waren und – auf Wunsch des Verbrauchers – die Vertriebsmöglichkeit betreffen.

 

  • Alle Informationen zu den Waren müssen umfassend sein und der Wahrheit entsprechen. Einem Einkaufsberechtigten ist es untersagt, irreführende Aussagen oder gar Versprechungen in jeglicher Form zu den Waren zu machen.
  • Ein Einkaufsberechtigter darf keine Behauptungen über Waren, deren Preise oder Vertragskonditionen aufstellen, sofern diese nicht von FUMEE freigegeben worden sind.

 

  • Einkaufsberechtigte werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von FUMEE autorisiert sind, diese müssen zutreffend und nicht überholt sein. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen.

 

  • Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Produkten durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Einkaufsberechtigten werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Einkaufsberechtigten einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.

 

  • Ein Einkaufsberechtigter darf keine Angaben im Hinblick auf seine Vergütung oder die potenzielle Vergütung von anderen Einkaufsberechtigten machen. Weiterhin darf ein Einkaufsberechtigter keine Vergütungen garantieren, versprechen oder sonst Erwartungen schüren.

 

  • Einkaufsberechtigte nehmen auf kaufmännisch unerfahrene Personen Rücksicht und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um sie zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen.

 

  • Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Einkaufsberechtigten die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.

 

Ethische Regeln für den Umgang mit Einkaufsberechtigten

 

  • Einkaufsberechtigte gehen stets fair und respektvoll miteinander um. Vorgenanntes gilt auch für den Umgang zu Einkaufsberechtigten anderer Wettbewerber oder anderer Network-Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen.

 

  • Neue Einkaufsberechtigte werden wahrheitsgemäß über ihre Rechte und Pflichten informiert. Angaben zu möglichen Umsatz- und Erwerbschancen sind zu unterlassen.

 

  • Es dürfen keine mündlichen Zusicherungen zu Waren und Leistungen von FUMEE gemacht werden.

 

  • Es ist Einkaufsberechtigten nicht gestattet, Einkaufsberechtigte anderer Unternehmen abzuwerben. Ferner ist es Einkaufsberechtigten nicht gestattet, andere Einkaufsberechtigte zum Wechseln eines Sponsors innerhalb von FUMEE zu bewegen.

 

  • Die Pflichten der nachfolgenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind zugleich als ethische Regeln stets einzuhalten.

 

Ethische Regeln für den Umgang mit anderen Unternehmen

 

  • Zu anderen Wettbewerbern oder sonstigen Unternehmen des Network-Marketing-Bereichs, Partyvertriebs oder sonstigen Direktvertriebs verhalten sich die Einkaufsberechtigten von FUMEE stets fair und ehrlich.

 

  • Systematische Abwerbungen von Einkaufsberechtigten anderer Unternehmen werden unterlassen.

 

  • Herabsetzende, irreführende oder unlautere vergleichende Aussagen zu Waren oder Vertriebssystemen anderer Unternehmen sind verboten.

 

Die vorgenannten ethischen Regeln sind auch gegenüber FUMEE, verbundener Unternehmen und deren Beauftragten (z.B. Trainer, Schulungsleiter) stets und vollumfänglich einzuhalten.

 

Diese ethischen Regeln unseres Unternehmens vorangestellt, möchten wir Sie nun mit den Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen von FUMEE vertraut machen.

 

§ 1 Geltungsbereich

 

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertragspartnervertrages zwischen der Fúmée Perfume & Cosmetics GmbH, Radlpaßstraße 98, 8511 St. Stefan ob Stainz/Österreich (im Folgenden: FUMEE), E-Mail-Kontakt: office@fumee.at. und dem unabhängigen und selbständigen Einkaufsberechtigten. Er soll die Grundlage eines gemeinschaftlichen, fairen und erfolgreichen Geschäftsverhältnisses bilden.

 

(2) FUMEE erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

 

(1) FUMEE ist ein Unternehmen, das über ein Direktvertriebskonzept hochwertige Kosmetik- & Lifestyle-Produkte (künftig: Waren) vertreibt. Der Einkaufsberechtigte soll für FUMEE die Waren wiederverkaufen, so dass das Erbringen des Wiederverkaufs der Waren die Grundlage des Geschäfts eines Einkaufsberechtigten bildet. Für diese Tätigkeit ist es nicht erforderlich, dass der Einkaufsberechtigte eine Mindestanzahl von Waren oder sonstigen Leistungen von FUMEE abnimmt/erwirbt oder der Einkaufsberechtigte andere Einkaufsberechtigte wirbt. Erforderlich sind lediglich die Registrierung und der Erwerb eines Starter-Sets je nach aktueller Gültigkeit.

 

(2) Zusätzlich besteht die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, andere Einkaufsberechtigt zu werben. Für diese Tätigkeit erhält der werbende Einkaufsberechtigte bei Erreichen der erforderlichen Qualifikation eine entsprechende Provision auf den Produktumsatz des geworbenen Einkaufsberechtigten. Für die bloße Werbung eines neuen Einkaufsberechtigten hingegen wird ausdrücklich keine Provision geleistet. Die Provision, ebenso wie die Art und Weise der Auszahlung, richtet sich nach dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Verdienstplan.

 

(3) FUMEE stellt dem Einkaufsberechtigten mit der erfolgreichen Registrierung neben Schulungs- und personalisierten Werbetools ein Online-Back-Office nebst Landingpage, inklusive eines Nutzungsrechts im Sinne des § 6 (1), zur Verfügung, das es dem Einkaufsberechtigten unter anderem ermöglicht, einen stets aktuellen und umfangreichen Überblick über seine vermittelten Umsätze, Provisionsansprüche, Abrechnungen, ebenso wie die Einkaufsberechtigte- und Downline-Entwicklungen zu haben.

 

§ 3 Allgemeine Voraussetzungen für den Vertragsabschluss

 

(1) Ein Vertragsabschluss ist mit Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften oder mit natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmer sind, die im Besitz eines Gewerbenachweises (z.B. Gewerbescheins) sind (soweit erforderlich), möglich. Ein Vertragsabschluss durch Verbraucher ist nicht möglich. Pro natürliche Person, Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaft (z.B. AG, GmbH, Ltd.) wird nur ein Einkaufsberechtigten-Antrag akzeptiert, ebenso wie eine natürliche Person nicht berechtigt ist, sich zusätzlich als Gesellschafter einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft oder sonst mehrfach indirekt zu registrieren.

 

(2) Sofern eine Kapitalgesellschaft einen Einkaufsberechtigten-Antrag einreicht, sind der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer und falls nicht vorhanden die Steuernummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber FUMEE jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Kapitalgesellschaft.

 

(3) Bei Personengesellschaften sind – sofern vorhanden – der entsprechende Handelsregisterauszug über die Registrierung sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer in Kopie vorzulegen. Alle Gesellschafter und ggf. auch die Gesellschafter der Gesellschafter, sofern es sich bei einem Gesellschafter ebenfalls um eine Kapitalgesellschaft oder eine Personengesellschaft handelt, müssen namentlich genannt werden, mindestens 18 Jahre alt sein und den Antrag unterschreiben. Die Gesellschafter sind gegenüber FUMEE jeweils persönlich haftbar für das Verhalten der Personengesellschaft.

 

(4) Soweit Bestell- oder Auftragsformulare verwendet werden, gelten diese als Bestandteil des Vertrages.

 

(5) Der Einkaufsberechtigte kann sich für die Aufnahme seiner Tätigkeit als Teampartner bei FUMEE online oder offline registrieren. Bei der Registrierung ist der Einkaufsberechtigte verpflichtet, den Einkaufsberechtigten-Antrag vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen, für den Fall einer offline-Registrierung zu unterzeichnen und den Antrag sodann an FUMEE auf den vorgegebenen Weg zu übermitteln und für den Fall der Online Registrierung auf den vorgegebenen elektronischen Weg zu übersenden. Zudem akzeptiert der Einkaufsberechtigte für den Fall einer Online-Registrierung durch entsprechendes aktives Häkchensetzen und für den Fall eine offline-Registrierung durch seine Unterschrift unter dem Antrag vor Übermittlung des Einkaufsberechtigte-Antrages diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen als zur Kenntnis genommen und akzeptiert dieselben als Vertragsbestandteil.

 

(6) FUMEE behält sich das Recht vor, Einkaufsberechtigtenanträge nach eigenem Ermessen ohne jegliche Begründung abzulehnen.

 

(7) Für den Fall eines Verstoßes gegen die in den Absätzen (1) bis (3) und (5) Satz 2 geregelten Pflichten ist die FUMEE ohne vorherige Abmahnung berechtigt, den Vertragspartnervertrag fristlos zu kündigen. Zudem behält sich die FUMEE für diesen Fall der fristlosen Kündigung die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche ausdrücklich vor

 

§ 4 Status des Einkaufsberechtigten als Unternehmer

 

(1) Der Einkaufsberechtigte handelt als selbständiger und unabhängiger Unternehmer. Dabei gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass der Einkaufsberechtigte zunächst nebenberuflich tätig ist. Er ist weder Arbeitnehmer noch Handelsvertreter, Franchisenehmer oder Makler von FUMEE. Es bestehen keine Umsatzvorgaben, Abnahme- oder andere Tätigkeitspflichten. Der Einkaufsberechtigte unterliegt mit Ausnahme der vertraglichen Pflichten keinen Weisungen von FUMEE und trägt das vollständige unternehmerische Risiko seines geschäftlichen Handelns einschließlich der Pflicht zur Tragung seiner sämtlichen geschäftlichen Kosten. Der Einkaufsberechtigte hat seinen Betrieb – soweit erforderlich – im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns einzurichten und zu betreiben, wozu – soweit erforderlich – auch der Betrieb eigener Büroräume oder eines im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns geführter Arbeitsplatz gehört.

 

(2) Der Einkaufsberechtigte ist als selbständiger Unternehmer für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der steuer- und sozialrechtlichen Vorgaben (z. B. Einholung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder Anmeldung seiner Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung, wie auch für die Erlangung einer Gewerbeberechtigung, sofern erforderlich) eigenverantwortlich. Insoweit versichert der Einkaufsberechtigte, alle Wiederverkaufs- und Provisionseinnahmen, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für FUMEE erwirtschaftet, an seinem Sitz ordnungsgemäß zu versteuern. FUMEE behält sich vor, von der vereinbarten Provision die jeweilige Summe für Steuern und Abgaben in Abzug zu bringen bzw. Schadensersatz oder Aufwendungsersatz einzufordern, die/der ihr durch einen Verstoß gegen die vorgenannten Vorgaben erwächst, außer der Einkaufsberechtigte hat den Schaden oder die Aufwendung nicht zu vertreten. Von FUMEE werden keine Sozialversicherungsbeiträge nach dem ASVG (oder anderen gesetzlichen Vorgaben) für den Einkaufsberechtigten entrichtet.

 

 

 

  • 5 Freiwillige vertragliche Widerrufsbelehrung

 

Sie registrieren sich bei FUMEE als Unternehmer und nicht als Verbraucher, so dass Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Gleichwohl räumt FUMEE Ihnen nachfolgendes freiwilliges 14-tägiges, vertragliches Widerrufsrecht ein.

 

Freiwilliges Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (per Brief oder E-Mail) an die in § 1 genannte Anschrift oder E-Mail-Adresse widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des Einkaufsberechtigtenantrages. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung (Datum des Poststempels/ der E-Mail) des Widerrufs.

 

Widerrufsfolgen:

Nach Ihrem Widerruf können Sie alle als Einkaufsberechtigter bezogenen, ungeöffneten und wiederverkaufbaren Waren und sonstigen kostenpflichtigen Leistungen gegen Erstattung der dafür geleisteten vollständigen Zahlungen an FUMEE zurückgeben. Die Rücksendung hat auf Kosten und Gefahr des Einkaufsberechtigten zu erfolgen. Nach Eingang der rückgesendeten Waren und Prüfung derselben auf Mangelfreiheit, Ungeöffnetheit und Wiederverkaufbarkeit wird der Kaufpreis zu 100 % zurückgezahlt.

 

Ein Einkaufsberechtigter kann sich nach dem Widerruf seiner alten Position erneut durch einen anderen Sponsor bei FUMEE registrieren. Voraussetzung ist, dass der Widerruf für die alte Position des Einkaufsberechtigten mindestens 12 Monate zurückliegt und der widerrufende Einkaufsberechtigte in dieser Zeit keine Aktivitäten für FUMEE verrichtet hat.

 

Erweiteres Rückgaberecht:
Im Falle der Vertragsbeendigung wird Fúmée einwandfreie Vorratsware zu Einstandspreisen zurücknehmen. Hierüber wurden die Vertriebspartner bereits bei Vertragsbeginn informiert. Hat das Vertragsverhältnis länger als sechs Monate gedauert, kann eine Bearbeitungsgebühr von maximal zehn Prozent des Einstandspreises berechnet werden.

 

  • 6 Nutzung des Back Offices und der Landingpage

 

(1) Der Einkaufsberechtigte erwirbt mit der Registrierung und dem Erwerb des Startersets ein Recht zur Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Back-Offices und der Landingpage.

 

(2) Das Nutzungsrecht des ihm zur Verfügung gestellten Back-Offices und der Landingpage ist ein einfaches, auf das konkrete Back-Office und der Landingpage bezogenes, nicht übertragbares Nutzungsrecht; dem Einkaufsberechtigten steht kein Recht zur Änderung, Bearbeitung oder sonstigen Umgestaltung des Back-Offices und der Landingpage, ebenso wenig wie kein Recht zur Erteilung von Unterlizenzen, zu.

 

  • 7 Pflichten des Einkaufsberechtigten

 

(1) Der Einkaufsberechtigte ist verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Login-Kennungen vor dem Zugriff Dritter zu schützen und hat FUMEE Änderungen seiner Vertragsdaten umgehend zu melden.

 

(2) Dem Einkaufsberechtigten ist es untersagt, bei seiner Tätigkeit gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen, die Rechte von FUMEE, deren Einkaufsberechtigte, verbundener Unternehmen oder sonstiger Dritter zu verletzen, Dritte zu belästigen oder sonst gegen geltendes Recht zu verstoßen. Dabei gilt insbesondere auch das Verbot der irreführenden Werbung, der unerlaubten Telefonwerbung und des Versendens von unerwünschten und nicht eingewilligten Werbe-E-Mails, Werbe-Faxe oder Werbe-SMS (Spam), ebenso wie Social-Media-Spams oder sonstige unerlaubte Nachrichtenformen.

 

(3) Besondere Werberichtlinien

 

(a) Der Einkaufsberechtigte darf nur wahre Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei FUMEE machen und das eigenen Einkommen keinesfalls in den werblichen Vordergrund stellen. Es ist ihm verboten, im Rahmen der Werbung seiner Tätigkeit für FUMEE oder Anbahnungsgesprächen Schecks, Back-Office-Auszüge oder sonstige sein Einkommen anpreisende Handlungen zu unternehmen, ebenso wie es nicht erlaubt ist, im Rahmen der Anwerbung neuer Einkaufsberechtigter mit dem eigenen Reichtum zu prahlen und/oder den Reichtum hervorhebende „Statussymbole“ (z.B. Luxusfahrzeuge, -häuser oder -uhren) in Werbemitteln zu verwenden. Vielmehr besteht stets die Verpflichtung potentielle Einkaufsberechtigte im Rahmen von Anbahnungsgesprächen ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Erzielung eines Einkommens nur durch sehr intensive und kontinuierliche Arbeit möglich ist.

 

(b) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen keine Provisionen vortäuschen, die als „Kopfprämie“ oder sonstige Provision im Zusammenhang mit dem bloßen Anwerben eines neuen Einkaufsberechtigten zu verstehen sind oder sonst Handlungen vornehmen, die den Schein erwecken, dass das beworbene Vertriebssystem ein rechtswidriges Vertriebssystems, nämlich ein illegales progressives Schneeballsystem oder Pyramidensystem oder sonst ein betrügerisches Vertriebssystem, ist. Es darf nicht der Eindruck vermittelt werden, dass der Kauf von Waren erforderlich ist, damit ein Einkaufsberechtigter für FUMEE tätig werden kann.

 

(c) Vertriebs- und Vermarktungshandlungen dürfen sich nicht an Minderjährige oder geschäftlich unerfahrene Personen richten und nutzen keinesfalls deren Alter, Krankheit oder beschränkte Einsichtsfähigkeit aus, um Verbraucher zum Abschluss eines Vertrages zu veranlassen. Bei Kontakten zu sogenannten sozial schwachen oder fremdsprachigen Bevölkerungsgruppen werden die Einkaufsberechtigten die gebotene Rücksicht auf deren finanzielle Leistungsfähigkeit und deren Einsichts- und sprachliche Verständnisfähigkeit nehmen und insbesondere alles unterlassen, was die Angehörigen solcher Gruppen zu ihren Verhältnissen nicht entsprechenden Bestellungen veranlassen könnte.

 

(d) Es dürfen keine Vertriebs- und Vermarktungshandlungen vorgenommen werden, die unangemessen, illegal oder unsicher sind bzw. auf die ausgewählten Verbraucher unzulässigen Druck ausüben.

 

(e) Einkaufsberechtigte werden zu geschäftlichen Zwecken gegenüber dem Verbraucher nur auf Empfehlungsschreiben, Testergebnisse, Referenzen oder andere Personen Bezug nehmen, wenn sie sowohl vom Referenzgeber als auch von FUMEE offiziell autorisiert sind und diese zutreffend und nicht überholt sind. Empfehlungsschreiben, Tests und persönliche Referenzen müssen außerdem stets in einem Zusammenhang zu dem beabsichtigten Zweck stehen

 

(f) Der Verbraucher wird nicht zur Abnahme von Waren durch unseriöse und/oder irreführende Versprechen, ebenso wenig wie durch Versprechen besonderer Vorteile, veranlasst, wenn diese Vorteile an zukünftige, ungewisse Erfolge gekoppelt sind. Die Einkaufsberechtigter werden alles unterlassen, was den Verbraucher bestimmen könnte, das unterbreitete Angebot lediglich deshalb anzunehmen, um dem Anbieter einen persönlichen Gefallen zu tun, ein unerwünschtes Gespräch zu beenden oder in den Genuss eines Vorteils zu kommen, der nicht Gegenstand des Angebotes ist oder um sich für die Zuwendung eines solchen Vorteils erkenntlich zu zeigen.

 

(g) Ein Einkaufsberechtigter darf nicht behaupten, dass der Verdienstplan oder die Waren von FUMEE von einer staatlichen Behörde genehmigt oder zugelassen sind oder unterstützt werden oder von einer Rechtsanwaltskanzlei als rechtssicher eingestuft wird.

 

(h) Als Wiederverkäufer verpflichtet sich der Einkaufsberechtigte seine Kunden ordnungsgemäß über deren Widerrufsrecht unter Beachtung der Regelungen für Maßanfertigungen, deren Käuferrechte und über das geltende Datenschutzrecht hinreichend zu informieren und garantiert, dass an FUMEE übermittelte personenbezogene Kundendaten zur Anfertigung der Maßkonfektionen und den weiteren vertraglichen Leistungen im Rahmen der geltenden Datenschutzrechts durch FUMEE verwendet werden dürfen, wozu insbesondere auch die gegebenenfalls erforderliche Einholung von datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Kunden des Einkaufsberechtigten gehört.

 

(4) Die Verwendung, Herstellung und Verbreitung eigener Websites, Verkaufsunterlagen, Verkaufskonzepte, Preislisten, Produktproben, eigener Produktbroschüren, Videocontent, Audiocontent, die Erstellung eigener Internetauftritte, einschließlich professioneller Social-Media-Geschäftsauftritte oder sonstiger selbständig erstellte Verkaufs- oder Werbemittel, ebenso wie die Änderung der dem Einkaufsberechtigter zur Verfügung gestellten Landingpage ist nur nach vorherigem ausdrücklichem schriftlichem Einverständnis von FUMEE gestattet, die im freien Ermessen von FUMEE liegt. Es ist stets untersagt, mit mehreren Einkaufsberechtigten eine Internetseite, ein Internetportal, eine Social-Media-Präsenz oder eine sonstige Online-Anwendung zu betreiben. Für den Fall, dass der Einkaufsberechtigte die Waren von FUMEE in anderen Internet Medien, wie z. B. sozialen Netzwerken (z. B. Facebook oder Instagram), Online Blogs oder Chatrooms (z. B. WhatsApp, Slack oder Snapchat) bewirbt, darf er stets nur die offiziellen FUMEE Werbeaussagen verwenden, muss sich leicht erkennbar mit seinem vollständigen Namen (anonyme oder unter einem Pseudonym erfolgte Postings sind verboten) identifizieren und darf an keiner Stelle Angaben über sein Einkommen oder die Verdienstmöglichkeiten bei FUMEE machen oder für eine Tätigkeit bei FUMEE als Arbeitnehmer oder Ähnlichem werben, ebenso wie er die Social-Media-Werbung nur im Rahmen seiner eigenen, privaten Social-Media-Kanäle nebenbei und zusätzlich durchführen und keine professionellen Social-Media-Geschäftsauftritte erstellen darf. Warenverkäufe dürfen nur über die durch FUMEE zur Verfügung gestellten „Landingpages“ erfolgen.

 

(5) Die Waren von FUMEE dürfen im Rahmen des geltenden Rechts widerruflich in Vier- oder Mehr-Augen-Gesprächen, auf Homeparties, Online-Homeparties, Online-Netzwerkveranstaltungen und/oder in Online-Konferenzen von dem Einkaufsberechtigten vorgestellt und verkauft werden. Auf anderen Verkaufsplätzen insbesondere Ladengeschäften (wie z. B. Supermärkten), Internethandelsplattformen wie z. B. eBay, Amazon, in Fernsehverkaufsshows, via Telemarketing, Teletextmarketing oder via vergleichbarer Verkaufskanäle dürfen die Waren von FUMEE nicht angeboten werden.

 

(6) Es ist dem Einkaufsberechtigten stets untersagt, eigene Marketing- und/oder Verkaufsunterlagen, Schulungs- oder Leadgenerierungs-Tools oder sonstige im Zusammenhang mit dem FUMEE Geschäft stehende Leistungen an andere Einkaufsberechtigter von FUMEE zu verkaufen oder sonst zu vertreiben.

 

(7) Die Waren dürfen von dem Einkaufsberechtigten ferner ebenfalls nach schriftlicher Zustimmung von FUMEE auf Messen und Fachausstellungen präsentiert werden.

 

(8) Der Einkaufsberechtigte darf im geschäftlichen Verkehr nicht den Eindruck vermitteln, dass er im Auftrag oder im Namen von FUMEE handelt. Vielmehr ist er verpflichtet, sich als „unabhängiger FUMEE Einkaufsberechtigter“ vorzustellen. Internet-Homepages, Briefpapier, Visitenkarten, Autobeschriftungen sowie Inserate, Werbeunterlagen und dergleichen müssen grundsätzlich den Zusatz „unabhängiger FUMEE Einkaufsberechtigter“ aufweisen und dürfen ohne vorheriges, ausdrückliches, schriftliches Einverständnis nicht das Kennzeichen FUMEE und/oder die Marken, Werktitel, geschäftliche Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von FUMEE beinhalten. Dem Einkaufsberechtigten ist es ferner untersagt, im Namen von FUMEE für oder im Interesse bzw. im Namen der vorgenannten Unternehmen Kredite zu beantragen und aufzunehmen, Ausgaben zu tätigen, Verpflichtungen einzugehen, Bankkonten zu eröffnen, sonstige Verträge abzuschließen oder sonst verpflichtende Willenserklärungen abzugeben. Dem Einkaufsberechtigten wird weder eine Inkassovollmacht eingeräumt, noch eine Vollmacht, FUMEE gegenüber Dritten zu vertreten. Ebenso wenig hat der Einkaufsberechtigte für die Erfüllung der Verbindlichkeit aus einem vermittelten Geschäft einzustehen.

 

(9) Der Einkaufsberechtigte ist im geschäftlichen Verkehr nicht berechtigt, Marken von mitbewerbenden Firmen negativ, herabwertend oder sonst wie gesetzeswidrig zu nennen bzw. andere Unternehmen negativ oder herabwertend zu bewerten oder negative, herabwertende oder sonst wie gesetzeswidrige Bewertungen zur Abwerbung von Einkaufsberechtigten anderer Unternehmen einzusetzen.

 

(10) Sämtliche Präsentations-, Werbe-, Schulungs- und Filmmaterialien, Produktlabel etc. (einschließlich der Lichtbilder) von FUMEE sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen über das vertraglich gewährte Nutzungsrecht von dem Einkaufsberechtigten ohne vorheriges ausdrückliches schriftliches Einverständnis von FUMEE weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder bearbeitet werden.

 

(11) Auch die Verwendung des Kennzeichens FUMEE und/oder der Marken, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von FUMEE sind nur mit ausdrücklichem vorherigem schriftlichem Einverständnis erlaubt. Dies gilt auch für die Registrierung von Internetdomains. FUMEE kann verlangen, dass Internetdomains, die den Namen FUMEE und/oder die Marken, Werktitel und geschäftlichen Bezeichnungen und sonstigen Kennzeichen von FUMEE verwenden und deren Verwendung nicht von FUMEE schriftlich genehmigt worden ist, gelöscht werden und/oder an FUMEE übertragen werden. Die reinen Übernahmekosten der Provider nicht aber sonstige Kosten oder eine Lizenz oder sonstige Entschädigung für die Domain werden von FUMEE für den Fall der Übernahme übernommen. Es ist ferner die Anmeldung eigener Marken, Werktitel oder sonstiger Schutzrechte verboten, die eine/n ggf. in einem anderen Land/Gebiet eingetragene oder sonst geschützte Marke, Produktbezeichnung, Werktitel oder geschäftliche Bezeichnungen von FUMEE enthalten. Vorgenanntes Verbot gilt sowohl für identische als auch ähnliche Zeichen oder Waren. Ebenso ist es untersagt, bei sogenannten Suchmaschinen-Werbung (z. B. GoogleAdWords), Sponsored-Links-Werbung oder vergleichbaren Online-Werbe-Handlungen Kennzeichen, Marken, Werktitel oder sonstige Schutzrechte von FUMEE zu verwenden. Schließlich untersagt ist auch die Umfüllung und/oder Umverpackung von Waren von FUMEE.

 

(12) Ein Einkaufsberechtigter kann sich nach Kündigung seiner alten Position erneut bei FUMEE registrieren. Voraussetzung ist, dass die Kündigung und die Bestätigung der Kündigung durch FUMEE für die alte Position des Einkaufsberechtigten mindestens 12 Monate zurückliegen und der kündigende Einkaufsberechtigte in dieser Zeit keine Aktivitäten für FUMEE verrichtet hat.

 

(13) Dem Einkaufsberechtigten ist es nicht erlaubt, auf Presseanfragen über FUMEE, deren Waren, den FUMEE Verdienstplan oder sonstige FUMEE Leistungen zu antworten. Der Einkaufsberechtigte ist verpflichtet, sämtliche Presseanfragen unverzüglich an FUMEE weiterzuleiten.

 

(14) Der Einkaufsberechtigte verpflichtet sich – soweit möglich – sicherzustellen, dass die durch Vertriebsleistung gewonnenen Kundendaten ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit für FUMEE verwendet werden und insbesondere nicht an sonstige Dritte oder für Leistungen Dritter weitergeleitet und/oder verwendet werden.

 

(15) Der Einkaufsberechtigte darf nur in solchen Staaten Leistungen für FUMEE bewerben und vertreiben oder neue Einkaufsberechtigte gewinnen, die offiziell von FUMEE eröffnet wurden. Es ist nicht erlaubt in einem Staat als FUMEE Niederlassung, Importeur oder Exporteur oder ähnlich aufzutreten oder entsprechende geschäftliche Unternehmen zu gründen.

 

(16) Einkaufsberechtigte dürfen Arbeitnehmern von FUMEE keine Geschenke oder sonstige Zuwendungen machen.

 

(17) FUMEE ermöglicht dem Einkaufsberechtigten den Erwerb der Ware zu geschäftlichen Wiederverkaufszwecken und für den persönlichen Bedarf bzw. den Bedarf von Familienmitgliedern. Keinesfalls darf der Einkaufsberechtigte selbst oder aber seine Familienmitglieder oder andere Einkaufsberechtigte dazu veranlassen, Produkte in größeren Mengen zu erwerben oder vorzuhalten, die die gewöhnliche geschäftlich erforderliche Vorratshaltung und den persönlichen Gebrauch innerhalb eines Haushaltes unangemessen übersteigen.

 

(18) Der Einkaufsberechtigte wird Ort, Zeit und Inhalt von Werbeveranstaltungen, die sich an die breite Öffentlichkeit wenden, rechtzeitig vor Veröffentlichung der Einladung an FUMEE melden. FUMEE kann Änderungen oder auch den Verzicht auf die Veranstaltung verlangen, wenn dies im Interesse des Unternehmens und der FUMEE-Vertriebsorganisation nebst ihrer Mitglieder erforderlich ist.

 

(19) Der Gebrauch von gebührenpflichtigen Telefonnummern zur Vermarktung der Tätigkeit oder Produkten von FUMEE ist nicht gestattet.

 

(20) Der Einkaufsberechtigte wird in seinem eigenen Interesse zur Sicherung seiner Provisionsansprüche empfohlen, FUMEE möglichst zeitnah und wahrheitsgemäß von Verstößen gegen die Regeln der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen und der FUMEE Verhaltensrichtlinien sowie aller sonstiger Bestimmungen des Unternehmens, Mitteilung zu machen.

 

(21) Dem Einkaufsberechtigten wird in seinem eigenen Interesse zur Sicherung seiner Provisionsansprüche empfohlen, seine Downline oder die ihm sonst anvertrauten Einkaufsberechtigten und Kunden zu betreuen, vertrieblich und bei der Produktwahl zu beraten ebenso wie den Informationsfluss der Informationen von FUMEE an seine Downline zu gewähren und Veranstaltungshinweise und vertriebliche Weisungen von FUMEE innerhalb seiner Downline möglichst stets zeitnah weiterzuleiten.

 

  • 8 Wettbewerbsverbot / Abwerbung

 

(1) Dem Einkaufsberechtigten ist es erlaubt, für andere Unternehmen, auch Network Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen selbst wenn diese Wettbewerber sind, Waren und/oder Dienstleistungen zu vertreiben. Der Einkaufsberechtigte hat FUMEE bei einer Vertriebstätigkeit für andere Direktvertriebsunternehmen hierüber in Kenntnis zu setzen

 

(2) Ungeachtet der in Absatz 1 formulierten Erlaubnis ist es dem Einkaufsberechtigten nicht erlaubt, Produkte bzw. Dienstleistungen anderer Unternehmen, ebenso wie Werbematerialien und vergleichbare Inhalte für den Betrieb des FUMEE-Geschäfts, an andere FUMEE Einkaufsberechtigte zu vertreiben.

 

(3) Soweit der Einkaufsberechtigte gleichzeitig für mehrere Unternehmen, auch Network Marketing Unternehmen, Partyvertriebsunternehmen oder sonstige Direktvertriebsunternehmen, tätig ist, verpflichtet er sich, die jeweilige Tätigkeit (nebst seiner jeweiligen Downline) so zu gestalten, dass keine Verbindung oder Vermischung mit seiner Tätigkeit, für das andere Unternehmen geschieht. Insbesondere darf der Einkaufsberechtigte andere als FUMEE Produkte nicht zur selben Zeit am selben Ort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe oder auf derselben Internetseite, Facebook-Seite, sonstigen Social Media Plattform, Internetplattform, eigenen offline Verkaufsveranstaltung oder Unternehmensveranstaltung anbieten oder bewerben.

 

(4) Außerdem ist es dem Einkaufsberechtigten untersagt, andere FUMEE Einkaufsberechtigte und Kunden von FUMEE für den Vertrieb anderer Produkte abzuwerben, oder abzuwerben zu versuchen.

 

(5) Dem Einkaufsberechtigten ist es zudem untersagt, durch den Abschluss eines Vertragspartnervertrages gegen andere Einkaufsberechtigten- oder sonstige Vertriebsverträge, die er mit anderen Unternehmen abgeschlossen hat und deren Klauseln noch Wirkung entfalten, zu verstoßen.

 

  • 9 Geheimhaltung

 

Der Einkaufsberechtigte hat absolutes Stillschweigen über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von FUMEE und über ihre Struktur zu wahren. Zu den Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und zugleich Eigentumsrechten von FUMEE gehören insbesondere auch die Informationen zu den Downline Aktivitäten– und –Platzierungen, ebenso wie der Downline-Genealogie und die darin enthaltenen Informationen, die Einkaufsberechtigter-, Kunden- und Vertragspartnerdaten, ebenso wie die Informationen über Geschäftsbeziehungen von FUMEE und seiner verbundenen Unternehmen und sonstigen Anbietern und Lieferanten. Diese Verpflichtung dauert auch nach Beendigung des Vertragspartnervertrages fort.

 

§ 10 Einkaufsberechtigten-Schutz / Verbot des Crosslinesponsorings und der Bonusmanipulation

 

(1) Jenem aktiven Einkaufsberechtigten, der einen neuen Einkaufsberechtigten erstmals für einen Vertrieb der Produkte von FUMEE gewinnt, wird der neue Einkaufsberechtigte in seine Struktur nach Maßgabe des Verdienstplans und der dort geregelten Platzierungsvorgaben zugewiesen (Vertragspartnerschutz), wobei das Datum und die Uhrzeit des Eingangs des Registrierungsantrages von dem neuen Einkaufsberechtigten bei FUMEE für die Zuteilung gelten. Die Möglichkeit der Änderung der „Setzposition“ eines direkt oder indirekt gesponserten Einkaufsberechtigten ist nicht möglich.

 

(2) FUMEE ist berechtigt, sämtliche personenbezogenen Daten, einschließlich der E-Mail-Adresse, eines gesponserten Einkaufsberechtigten aus ihrem System zu löschen, wenn Werbesendungen, Anschreiben oder E-Mails mit den Vermerken „verzogen“, „verstorben“, „nicht angenommen“, „unbekannt“ o.ä. retourniert werden und der neue geworbene Einkaufsberechtigte oder der Sponsor nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 14 Tagen die fehlerhaften Daten des neu geworbenen Einkaufsberechtigten berichtigt. Sofern FUMEE durch die nicht zustellbaren Werbesendungen und Pakete Kosten entstehen, ist sie berechtigt, die Kosten zurückzufordern, außer die fehlerhafte Zustellung erfolgte unverschuldet.

 

(3) Des Weiteren ist das Crosslinesponsoring und auch der Versuch dessen innerhalb des Unternehmens untersagt. Crosslinesponsoring bedeutet das Akquirieren einer natürlichen Person oder Kapitalgesellschaft oder einer Personengesellschaft, die bereits Einkaufsberechtigter bei FUMEE in einer anderen Vertriebslinie ist oder innerhalb der letzten 12 Monate einen Vertragspartnervertrag hatte. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners des Einkaufsberechtigten, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen.

 

(4) Bonusmanipulationen sind untersagt. Hierzu gehören insbesondere das Sponsern von Einkaufsberechtigten, die tatsächlich das FUMEE- Geschäft gar nicht ausüben (sog. Strohmänner), ebenso wie offene oder verschleierte Mehrfachregistrierungen, soweit dies untersagt ist. Untersagt ist insoweit auch, den Namen des Ehepartners des Einkaufsberechtigten, Verwandtschaft, Handelsnamen, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften, Treuhandgesellschaften, oder sonstiger Dritter zu verwenden, um diese Bestimmung zu umgehen. Ebenfalls ist es untersagt, Dritte zum Absatz oder Einkauf von Waren zu veranlassen, um hierdurch eine bessere Position im Verdienstplan zu erreichen, den Gruppenbonus zu manipulieren oder sonst eine Bonusmanipulation herbeizuführen.

 

  • 11 Abmahnung, Vertragsstrafe, Schadensersatz, Haftungsfreistellung

 

(1) Bei einem ersten Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten des Einkaufsberechtigten erfolgt eine schriftliche Abmahnung durch die FUMEE unter Setzung einer Frist von 10 Tagen zur Behebung der Pflichtverletzung. Der Einkaufsberechtigte verpflichtet sich, die Abmahnkosten, insbesondere die für die Abmahnung anfallenden Anwaltskosten, zu ersetzen.

 

(2) Es wird ausdrücklich auf § 16 Absatz (2) hingewiesen, nach dem FUMEE bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) und 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten, sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht, ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt ist, aber nach freien Ermessen auch die Maßnahmen nach § 11 (1) bei einer erstmaligen Pflichtverletzung zu ergreifen berechtigt ist. Ungeachtet des in § 16 Absatz (2) geregelten sofortigen außerordentlichen Kündigungsrechtes hat FUMEE das Recht, in Einzelfällen bei Eintritt einer der vorgenannten Pflichtverletzungen nach ihrem eigenen, freien Ermessen vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung im Sinne des Absatzes (1) auch mit verkürzter Behebungsfrist auszusprechen.

 

(3) Kommt es nach Ablauf der durch die Abmahnung gesetzten Behebungsfrist erneut zu demselben oder einem kerngleichen Verstoß oder wird der ursprünglich abgemahnte Verstoß nicht beseitigt, so wird unmittelbar eine in das Ermessen von FUMEE gestellte und im Streitfall durch das zuständige Gericht zu prüfende Vertragsstrafe fällig. Für die Geltendmachung der Vertragsstrafe fallen zudem weitere Anwaltskosten an, die der Einkaufsberechtigte zu ersetzen verpflichtet ist.

 

(4) Der Einkaufsberechtigte haftet ungeachtet der verwirkten Vertragsstrafe zudem für alle Schäden, die FUMEE durch eine Pflichtverletzung des Einkaufsberechtigten entstehen, außer der Einkaufsberechtigte hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten.

 

(5) Der Einkaufsberechtigte stellt FUMEE für den Fall einer Inanspruchnahme durch einen Dritten, wegen eines Verstoßes gegen eine der vertraglich geregelten Pflichten oder eines sonstigen Verstoßes des Einkaufsberechtigten gegen geltendes Recht, auf die erste Anforderung der FUMEE von der Haftung frei. Insbesondere verpflichtet sich der Einkaufsberechtigte insoweit, sämtliche Kosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts- und Schadensersatzkosten, zu übernehmen, die FUMEE in diesem Zusammenhang entstehen.

 

 

 

  • 12 Kein Gebietsschutz

 

Dem Einkaufsberechtigten steht kein Anspruch auf Gebietsschutz zu.

 

  • 13 Werbemittel, Zuwendungen

 

Sämtliche kostenlose Werbemittel und sonstigen Zuwendungen von FUMEE können mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.

 

§ 14 Vergütung, Provisionen und Abrechnung

 

(1) Als Vergütung erhält der Einkaufsberechtigte als selbständiger Wiederverkäufer neben der Gewinnmarge aus der Differenz zwischen Einkaufsberechtigten-Einkaufspreis und dem empfohlenen Verkaufspreis auf den Produktverkaufsumsatz seiner Downline bei Erreichen der erforderlichen Qualifikationen eine Provision. Sämtliche Vergütungs- Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Verdienstplan, den Der Einkaufsberechtigte in seinem Back-Office abrufen kann, und der im Back-Office jeweils einsehbar ist. Mit der Zahlung der Vergütung sind alle Kosten des Einkaufsberechtigten für die Aufrechterhaltung und Durchführung seines Geschäftes, soweit sie nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, abgedeckt.

 

(2) Eine erfolgreiche Vermittlung im Sinne von (1) dieses Vertrages liegt nur dann vor, wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und FUMEE wirksam zustande gekommen ist und der Kunde seinen Antrag auf Abschluss eines Vertrages nicht widerrufen hat, insbesondere nach den Bestimmungen zum Fernabsatz- oder Haustürgeschäft. Ein Vergütungsanspruch entsteht ferner erst dann, wenn die Zahlung seitens des Kunden auf dem Konto von FUMEE gutgeschrieben ist und alle sonstigen Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.

 

(3) Ein Provisionsanspruch entsteht insbesondere nicht, wenn

 

a.) der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht,

b.) der Vertrag durch den Kunden rechtswirksam angefochten wird oder ein Rücktritt vom Vertrag erfolgt,

c.) der Kundenauftrag widerrechtlich zustande gekommen ist,

d.) FUMEE die Annahme des Vertrages ablehnt,

e.) fehlerhafte unvollständig Kundenaufträge eingereicht werden.

 

Außerdem entsteht in Fällen betrügerischer Vermittlung, entweder durch betrügerische oder missbräuchliche Maßnahmen des Kunden, des Einkaufsberechtigten oder dessen Erfüllungsgehilfen kein Provisionsanspruch.

 

(4) FUMEE behält sich das Recht vor, den Einkaufsberechtigten vor der erstmaligen Auszahlung von Provisionen zum Nachweis seiner Identität (oder bei Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften die der handelnden Person/en) durch Übersenden einer Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und des Gewerbescheins per E-Mail (als PDF) oder Post an FUMEE aufzufordern. Bei Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften (sofern im Handelsregister eingetragen) oder eingetragenen Kaufleuten behält sich FUMEE zusätzlich die Vorlage einer Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als einen Monat) vor. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Eingangs des Identitätsnachweises ist die Bestätigung des Zugangs durch FUMEE, nicht der Versand eines Dokumentes.

 

(5) Der Einkaufsberechtigte wird zunächst als ein Kleingewerbetreibender bei FUMEE geführt, so dass keine Ausweisung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erfolgt. Er wird unter Mitteilung seiner Steuernummer und unter Vorlage einer Bestätigung des für ihn zuständigen Finanzamtes FUMEE sofort informieren, sobald er im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit zur Zahlung von Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) optiert oder die Kleinunternehmergrenzen überschreitet oder falls es sonst über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügt. Sobald ein Einkaufsberechtigter über eine Umsatzsteueridentifikationsnummer verfügt, erfolgt die Auskehrung der Vergütung zuzüglich der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

 

(6) Provisionen des Einkaufsberechtigten werden in der Regel zum 16. des Folgemonats (sofern werktags) spätestens jedoch bis zum Ende des Folgemonats ausgezahlt und können, soweit ein abweichendes Konto nicht ausdrücklich gesondert durch FUMEE schriftlich akzeptiert wurde, nur auf Konten ausbezahlt werden, die auf seinen Namen oder einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft lauten, die in einem Vertragsverhältnis mit der FUMEE stehen. Auszahlungen an Tochterunternehmen oder sonstige Dritte wie auch Auszahlungen auf fremde Konten oder an eine andere als die registrierte Bankverbindung können nicht vorgenommen werden.

 

(7) Die Parteien sind sich einig, dass keine Ansprüche auf eine höhere als die diesem Vertrag zugrunde liegende Provision bestehen oder geltend gemacht werden können. Durch die Provision sind alle Ansprüche des Einkaufsberechtigten abgegolten, insbesondere sämtliche Reisekosten, Spesen, Bürokosten, Telefonkosten oder sonstige Ausgaben für Werbematerialien, ebenso wie sämtliche weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehen. Mit der Zahlung der Vergütung gemäß (1) sind ferner alle Leistungen des Einkaufsberechtigten abgegolten, insbesondere auch für die Herstellung und Pflege des Vertragspartnerbestandes, des Kundenstockes ebenso wie das daraus resultierende zukünftige Marktpotential und bestehen im Sinne einer Vorauszahlung hierfür, so dass im Falle der Beendigung des Vertrages, durch welche Partei aus welchem Grund auch immer, keine Abfindungen und/oder Ausgleichsansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer durch FUMEE zu leisten sind. Auf § 16 (4) wird ausdrücklich verwiesen.

 

(8) FUMEE ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben berechtigt. Außerdem ist FUMEE zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen der Auszahlung von Provisionen berechtigt, wenn nicht alle vertraglich oder gesetzlich erforderlichen Dokumente vor der erstmaligen Auszahlung vorliegen. Für den Fall der Ausübung des Zurückbehaltungsrechts von Provisionsauszahlungen seitens der FUMEE gilt als vereinbart, dass dem Einkaufsberechtigten kein Zinsanspruch für den Zeitraum des Provisionsrückbehaltes zusteht.

 

(9) FUMEE ist berechtigt, Forderungen, die FUMEE gegen den Einkaufsberechtigten auch aus dessen Warenbestellungen zustehen, mit dessen Provisionsansprüchen ganz oder teilweise aufzurechnen. Der Einkaufsberechtigte ist zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

(10) Abtretungen und Verpfändungen von Ansprüchen des Einkaufsberechtigten aus Vertragspartnerverträgen sind ausgeschlossen, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht. Die Belastung des Vertrages mit Rechten Dritter ist nicht gestattet, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht.

 

(11) Der Einkaufsberechtigte wird die erteilten Abrechnungen alsbald prüfen und eventuelle Einwände FUMEE unverzüglich mitteilen. Sämtliche Provisionsansprüche ergeben sich aus dem jeweils gültigen Verdienstplan, den der Einkaufsberechtigte in seinem Back-Office abrufen kann, und der im Back-Office jeweils einsehbar ist. Fehlerhafte Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung sind FUMEE binnen 60 Tagen der fehlerhaften Zahlung schriftlich mitzuteilen. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Provisionen, Bonis oder sonstige Zahlung als genehmigt.

 

(12) FUMEE behält sich das Recht vor, Provisionen erst ab einem Gesamtbetrag von 50,00 € zu überweisen. Ab dem Erreichen der Mindestauszahlungshöhe von 50,00 € bis zur Vergütungsauszahlungshöhe von 140,00 € kann der Einkaufsberechtigte wählen, ob er sich die Vergütung auszahlen lassen möchte oder er die Vergütung zur Gänze für den Einkauf von Waren verwendet (eine nur teilweise Verwendung der Vergütung für den Einkauf von Waren ist ausdrücklich nicht gestattet). Sofern er die Auszahlung wünscht, kann der Einkaufsberechtigte nach den Vorgaben des Backoffices die Auszahlung anfordern. Sobald die monatliche Vergütung mindestens 140,00 € beträgt, erfolgt automatisch die vollständige Auszahlung der Vergütung nach Maßgabe des § 14 Absatz (6). Für den Fall, dass die Mindestauszahlungshöhe in einem Monat nicht erreicht wird, werden die Provisionsansprüche nicht in dem Folgemonat übertragen oder dort angerechnet, können aber auch weiterhin für den Einkauf von Waren verwendet werden.

 

  • 15 Sperrung des Einkaufsberechtigten

 

(1) Für den Fall, dass der Einkaufsberechtigte nicht innerhalb von 30 Tagen nach Kenntnisnahme der Erfordernisse zur Auszahlung von Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlung, die angeforderten Nachweise [vgl. z.B. § 14 Absatz (4)] erbringt, steht FUMEE die vorübergehende Sperrung des Einkaufsberechtigten im FUMEE System bis zum Zeitpunkt der Erbringung der erforderlichen Unterlagen/Dokumente zu. Der Zeitraum einer Sperre berechtigt den Einkaufsberechtigten nicht zur außerordentlichen Kündigung und verursacht keinen Rückzahlungsanspruch des bereits bezahlten Startersets, oder einen sonstigen Schadensersatzanspruch, außer der Einkaufsberechtigte hat die Sperrung nicht zu vertreten.

 

(2) Für jeden Fall der Anmahnung von nicht beigebrachten Unterlagen pp. im Sinne des (1) nach Ausspruch der Sperre ist FUMEE zum Ersatz der für diese Anmahnung erforderlichen Kosten berechtigt.

 

(3) Vergütungen bzw. Provisionsvorschüsse oder sonstige Zahlungen, die aufgrund der genannten Gründe nicht ausbezahlt werden können, werden durch FUMEE als nicht zu verzinsende Rückstellung gebucht und verjähren spätestens innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

(4) Unabhängig der in Absatz (1) genannten Sperrungsgründe behält sich FUMEE das Recht der Sperrung aus einem wichtigen Grund vor. FUMEE behält sich insbesondere vor, den Zugang des Einkaufsberechtigten zum Back-Office und sonstigem System von FUMEE ohne Einhaltung einer Frist zu sperren, wenn der Einkaufsberechtigte gegen seine vertraglichen Pflichten, oder gegen sonstiges geltendes Recht verstößt. Die Sperrung bleibt aufrecht erhalten bis zur Beseitigung der Pflichtverletzung auf eine entsprechende Abmahnung von FUMEE. Sofern es sich um eine schwerwiegenden Pflichtverstoß handelt, der zur außerordentlich Kündigung des Vertragsverhältnisses führt, bleibt die Sperrung dauerhaft bestehen.

 

§ 16 Vertragsdauer, Vertragsbeendigung

 

(1) Dieser Vertrag wird für jeweils 12 Monate vereinbart. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Einkaufberechtigte mindestens eine Bestellung in den 12 Monaten vornimmt und der Vertrag nicht durch eine Partei mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende ordentlich gekündigt wird. Sofern nicht mindestens eine Bestellung in den 12 Monaten erfolgt, endet der Vertrag, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

 

(2) Ungeachtet des Kündigungsgrundes in (1) haben beide Parteien das Recht, den Vertragspartnervertrag außerordentlich aus einem wichtigen Grund zu kündigen. Ein wichtiger Kündigungsgrund für eine Kündigung durch FUMEE liegt vor sofern der Einkaufsberechtige über einen Zeitraum von 12 Monaten inaktiv (er nicht mindestens eine Bestellung vornimmt) ist und ferner bei einem Verstoß gegen eine der in § 7 geregelten Pflichten vor, wenn ein Einkaufsberechtigter seiner Beseitigungspflicht im Sinne des § 11 Absatzes (1) nicht fristgerecht nachkommt oder es nach der Beseitigung der Pflichtverletzung zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu demselben oder einem vergleichbaren Verstoß kommt. Bei einem Verstoß gegen die in §§ 8, 9 und 10 (3) und (4), 18 (2) oder 19 geregelten Pflichten, ebenso wie bei einem besonders schweren Verstoß gegen die in § 7 geregelten Pflichten oder sonstiges geltendes vertragliches oder gesetzliches Recht ist FUMEE ohne vorherige Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ferner liegt ein außerordentlicher Kündigungsgrund für jede Partei vor, wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde, oder die andere Partei sonst zahlungsunfähig ist, oder im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine eidesstattliche Versicherung über die Zahlungsunfähigkeit abgegeben hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht unbeschadet weiterer Ansprüche.

 

(3) Nach der Beendigung eines Vertrages durch ordentliche Kündigung ist ein erneuter Vertragsschluss nach Ablauf einer Frist von mindestens 12 Monaten möglich.

 

(4) Mit der Beendigung des Vertrages steht dem Einkaufsberechtigten kein Recht auf Provisionierung mehr zu. Dies gilt nicht für bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgreich vermittelte Verträge. Der Anspruch auf diese Provisionen bleibt unberührt. Ferner steht dem Einkaufsberechtigten mit der Beendigung des Vertrages kein Handelsvertreterausgleichsanspruch zu, da der Einkaufsberechtigte nach Maßgabe des § 4 (1) kein Handelsvertreter im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

 

(5) Kündigungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert, wobei eine ordentliche Kündigung auch per E-Mail erfolgen kann.

 

(6) Falls ein Einkaufsberechtigter gleichzeitig andere von dem Vertragspartnervertrag unabhängige Leistungen von FUMEE beansprucht, bleiben diese Leistungen von der Beendigung des Vertragspartnervertrages unberührt in Kraft es sei denn, dass der Einkaufsberechtigte mit der Kündigung auch deren Beendigung ausdrücklich verlangt. Erwirbt der Einkaufsberechtigte nach der Beendigung des Vertrages weiterhin Leistungen von FUMEE, so wird er als normaler Kunde geführt.

 

§ 17 Datenschutzpflichten des Einkaufsberechtigten

 

Es ist dem Einkaufsberechtigten verboten, die ihm bekannt werdenden persönlichen oder kundenspezifischen Daten anderer Einkaufsberechtigter und Kunden über die vertraglichen Rechte und/oder Vorgaben hinaus an Dritte weiterzugeben, zu speichern oder zu nutzen.

 

  • 18 Übertragung des Geschäftsbetriebs / Übertragung der gesponserten Struktur auf Dritte / Tod des Einkaufsberechtigten

 

(1) FUMEE kann ihren Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise oder einzelne Aktiva jederzeit auf Dritte übertragen, sofern sich der Erwerber an das geltende Recht hält.

 

(2) Sofern eine neue als Einkaufsberechtigter registrierte Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft einen neuen Gesellschafter aufnehmen will, ist dies bis zu einer Hergabe von 20 % der Gesellschaftsanteile möglich, sofern der/die bisherige/n Gesellschafter, die die Vertragspartnerschaft beantragt haben, ebenfalls Gesellschafter verbleiben. Sofern ein Gesellschafter aus der als Einkaufsberechtigter registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft ausscheiden möchte oder die Anteile eines oder mehrerer Gesellschafter in Höhe von mehr als 20 % auf Dritte übertragen werden sollen, ist diese Handlung auf entsprechenden schriftlichen Antrag gegebenenfalls unter Vorlage der entsprechenden notariellen Urkunde und in Übereinstimmung mit den Vorgaben dieses Vertrages nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung, die im freien Ermessen von FUMEE steht, zulässig. FUMEE erhebt für die Bearbeitung des vorgenannten Antrags eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 €. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, so behält FUMEE sich die außerordentliche Kündigung des Vertrages der als Einkaufsberechtigte registrierten Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft vor.

 

(3) Eine Übertragung der Vertriebsstruktur ist erst nach Abschluss eines gesonderten Zusatzvertrages für Führungskräfte und nach den dort geregelten Maßgaben zulässig.

 

(4) Der Vertragspartnervertrag endet spätestens mit dem Tode des Einkaufsberechtigten. Der Vertragspartnervertrag kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen vererbt werden. Mit dem/den Erben muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Todes, ein neuer Vertragspartnervertrag geschlossen werden, durch den er/sie in die Rechte und Pflichten des Erblassers eintritt/eintreten. Sofern der Erbe oder einer der Erben bereits als natürliche Person bei FUMEE als Einkaufsberechtigter registriert ist, muss, da je natürlicher Person nur eine Position im Verdienstplan vergeben werden darf, der Erbe seine bisherige Position in der Vertriebsstruktur von FUMEE aufgeben. Der Tod ist durch Sterbeurkunde zu belegen. Sofern es ein Testament über die Vererbung des Vertragspartnervertrages gibt, ist eine notariell beglaubigte Kopie des Testaments vorzulegen. Nach ungenutztem Verstreichen der Sechs-Monats-Frist gehen alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf FUMEE über.

 

(5) Für den Fall, dass ein Einkaufsberechtigter seine Tätigkeit künftig unter anderem Namen, durch eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft, als Ehepaar, als eingetragene Lebenspartnerschaft oder aus sonstigen Gründung künftig unter einer anderen Bezeichnung ausüben möchte, ist dies nur auf Antrag möglich, wobei FUMEE nach seinem freien Ermessen berechtigt ist, den Antrag abzulehnen.

 

  • 19 Trennung /Auflösung

 

Für den Fall, dass ein als Ehepaar/eingetragene Lebensgemeinschaft, Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft registrierter Einkaufsberechtigter seine Gesellschaft intern beendet, gilt, dass auch nach der Trennung, Auflösung oder sonstigen Beendigung eine der vorgenannten Gesellschaften nur eine Vertragspartnerposition verbleibt. Die sich trennenden Ehepartner/Mitglieder/Gesellschafter haben sich intern zu einigen, durch welches/n Ehepartner/Mitglied/Gesellschafter die Vertragspartnerschaft fortgesetzt werden soll und dies FUMEE durch eine von beiden Parteien unterzeichnete und notariell beglaubigte schriftliche Mitteilung oder durch Vorlage eines entsprechenden Gerichtsbeschluss anzuzeigen. Für den Fall eines internen Streits über die Folgen der Trennung, Scheidung, Auflösung, oder sonstigen Beendigung in Bezug auf die Vertragspartnerschaft bei FUMEE behält sich FUMEE das Recht der außerordentlichen Kündigung vor, sofern ein solcher Streit zu einer Vernachlässigung der Pflichten des Einkaufsberechtigten, zu einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Vertragspartner Beraterbedingungen, zu einem Verstoß gegen geltendes Recht oder zu einer unangemessenen Belastung der Down- oder Upline führt.

 

  • 20 Einwilligung zur Verwendung von fotografischem und audiovisuellem Material, Verwendung der Aufzeichnungen von Materialien und Präsentationen

 

(1) Der Einkaufsberechtigte gewährt FUMEE unentgeltlich das Recht, fotografisches und/oder audiovisuelles Material mit seinem Bildnis, Stimmaufzeichnungen oder Aussagen und Zitate von ihm im Rahmen seiner Funktion als Einkaufsberechtigter zu erfassen bzw. durchzuführen. Insoweit willigt der Einkaufsberechtigte durch Übermittlung des Vertragspartnerantrages und der Kenntnisnahme dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ausdrücklich in eine Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung und Veränderung seiner Zitate, Aufnahmen oder Aufzeichnungen ein.

 

(2) Es ist dem Einkaufsberechtigten nicht gestattet, zum Zwecke des Verkaufs sowie zur persönlichen oder geschäftlichen Verwendung Audio-, Video- oder sonstige Aufzeichnungen von Veranstaltungen, die von FUMEE gesponsert wurden, sowie von Telefonkonferenzen, Ansprachen oder Meetings, anzufertigen. Ein Einkaufsberechtigter darf ferner ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von FUMEE keine Audio- oder Videopräsentationen oder -aufzeichnungen von FUMEE Veranstaltungen, Ansprachen, Telefonkonferenzen oder Meetings aufzeichnen, anfertigen oder zusammenstellen.

 

 

  • 21 Datenschutzbestimmungen

 

Es gelten die folgenden Datenschutzbestimmungen von FUMEE, die der Einkaufsberechtigte hier aufrufen kann und die er mit Absendung seines Einkaufsberechtigten-Antrages ebenfalls als zur Kenntnis genommen und als Vertragsbestandteil angenommen bestätigt:

 

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften. Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze ist:

 

Fúmée Perfume & Cosmetics GmbH

v.d.d. Geschäftsführer Herrn Walter Rauch

Radlpaßstraße 98

8511 St. Stefan ob Stainz/Österreich

Telefon: +43 (0) 3136 / 21 100

Telefax: +43 0) 3136 / 21 100

E-Mail: office@fumee.at

 

(1) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung der Daten

 

Wir erheben personenbezogene Daten für nachfolgende Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.

 

(2) Speicherung der personenbezogenen Daten

 

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten solange, wie es für die Erreichung des jeweiligen Zwecks der Verarbeitung nötig ist oder die Speicherung einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegt. Daten, die wir aufgrund Ihrer erteilten Einwilligung verarbeiten, speichern wir solange, bis Sie die Einwilligung widerrufen. Daten, die wir zur Durchführung eines Vertrags mit Ihnen verarbeiten, speichern wir solange, wie das Vertragsverhältnis besteht und ggf. darüber hinaus, wenn gesetzliche Aufbewahrungsfristen uns dazu verpflichten. Daten, die wir aufgrund unserer berechtigten Interessen verarbeiten, speichern wir solange, wie Ihr Interesse an einer Löschung der Daten nicht überwiegt.

 

(3) Datenverarbeitung bei Durchführung eines Vertrags als Einkaufsberechtigter, Weitergabe an Dritte

 

Für den Abschluss und die Durchführung eines Vertrages als Einkaufsberechtigter verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten:

 

Daten zur Person:

 

  • Firma
  • Vorname
  • Nachname
  • vollständige Adresse
  • Geburtsdatum

 

Kontaktdaten:

 

  • Telefonnummer(n) Festnetz
  • Mobilfunknummer(n)
  • Faxnummer
  • E-Mail-Adresse(n)
  • Webseite

 

notwendige Daten für evtl. Provisionszahlungen:

 

  • Hinweis zur Umsatzsteuerberechtigung („USt.-berechtigt“ oder „Kleinunternehmer
  • Umsatzsteuer-ID-Nummer
  • IBAN
  • BIC
  • Kontoinhaber
  • Name der Bank
  • Verwendungszweck
  • weitere, zwingend notwendige Informationen, die in Verbindung mit evtl. Provisionszahlungen stehen

 

weitere, auf die Tätigkeit als Einkaufsberechtigter bezogene Daten:

 

  • von FUMEE zugeteilte Vertriebspartner-Nummer („Nummer“)
  • Landeszuordnung gemäß der von FUMEE festgelegten Vertriebsgebietsstruktur („Landeszuordnung“)
  • Datum der Aufnahme meiner Tätigkeit als Einkaufsberechtigter bei FUMEE („Beitrittsdatum“)
  • erreichter und folgender Rang gemäß der erreichbaren Karrierestufen im FUMEE-Verdienstplan („Rang“)
  • „Hash“ des Passwortes zur FUMEE-Vertriebspartner-Anwendung
  • vollständige, von der Adresse abweichende Versandadresse
  • weitere, zwingend notwendige Informationen, die in Verbindung mit meiner Tätigkeit als Einkaufsberechtigter stehen
  • Sponsor-Zuordnung
  • Empfehlungs-Zuordnung
  • Position innerhalb des FUMEE-Strukturbaumes
  • Informationen zu erteilten Aufträgen/Bestellungen
  • Umsatz- und Verkaufsstatistiken (Eigen- und Team)

 

Hinweis: Alle Daten für den Betrieb der FUMEE-Vertriebspartner-Anwendung werden auf einem Server der Firma Host Europe GmbH, Hansestraße 111, 51149 Köln.

 

Sollte ich auf der Webseite von FUMEE als Kundenansprechpartner genannt werden wollen, so werden folgende Daten in Verbindung mit meiner Person genannt:

 

  • Vor- und Zuname
  • Wohnort bzw. Kunden-Einzugsbereich
  • Telefonnummer(n) Festnetz
  • Mobilfunknummer(n)
  • E-Mail-Adresse(n)
  • Webseite

 

Sollte der Einkaufsberechtigte innerhalb des FUMEE-Teams eine Führungsposition erlangen bzw. als Sponsor oder Führungskraft tätig werden wollen, so werden dessen Name und Kontaktdaten teamintern veröffentlicht und weitergegeben werden.

 

Die Daten des Einkaufsberechtigten werden darüber hinaus an den jeweiligen Organisationsleiter (Führungskraft) weitergegeben, sodass dieser die Daten der gesamten Struktur einsehen kann.

 

Diese Datenverarbeitung ist zur Begründung und Durchführung des Vertrages als Einkaufsberechtigter erforderlich, insbesondere zur Abwicklung der Provisionszahlungen und zur Umsetzung der Vertriebsstruktur. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

 

(4) Verarbeitung von Foto- und Videoaufnahmen

FUMEE wird zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit Fotos und Videoaufnahmen der Einkaufsberechtigten unter Angabe des Namens des Einkaufsberechtigten auf seiner Website, seinen offiziellen Social Media Site ebenso wie in ausgewählten Online- oder Print- Werbemitteln verarbeiten.

 

Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO.

 

(5) Ihre Rechte:

 

Einkaufsberechtigte haben als Betroffene i.S.d. DSGVO das Recht:

  • Auskunft zu verlangen zu Kategorien der verarbeiteten Daten, Verarbeitungszwecken, etwaigen Empfängern der Daten, der geplanten Speicherdauer (Art. 15 DSGVO);

 

  • die Berichtigung Ergänzung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO);

 

  • eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO);

 

  • einer Datenverarbeitung, die aufgrund eines berechtigten Interesses erfolgen soll, aus Gründen zu widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 Abs. 1 DSGVO);

 

  • in bestimmten Fällen im Rahmen des Art. 17 DSGVO die Löschung von Daten zu verlangen – insbesondere soweit die Daten für den vorgesehenen Zweck nicht mehr erforderlich sind bzw. unrechtmäßig verarbeitet werden, oder Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einen Widerspruch erklärt haben;

 

  • unter bestimmten Voraussetzungen die Einschränkung der Verarbeitung von Daten zu verlangen, soweit eine Löschung nicht möglich bzw. die Löschpflicht streitig ist (Art. 18 DSGVO) auf Datenübertragbarkeit, d.h. Sie können Ihre Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem gängigen maschinenlesbaren Format wie z.B. CSV erhalten und ggf. an andere übermitteln (Art. 20 DSGVO).

 

 

Zur Geltendmachung seiner Rechte wendet sich der Einkaufsberechtigte an FUMEE.

 

Wenn Der Einkaufsberechtigte der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, kann er sich auch an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde, etwa an die Datenschutzbeauftragte seines Landes, wenden:

https://www.dsb.gv.at/

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

 

(6) Datenschutzrechtliche Pflichten des Einkaufsberechtigten:

 

  • Der Einkaufsberechtigte ist im Rahmen seiner Tätigkeit als Einkaufsberechtigter zur Einhaltung und Umsetzung der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO, verpflichtet. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Kunden eingehend darüber aufzuklären, wie deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Von den eigenen Kunden ist dazu eine gültige „Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Nutzung der personenbezogenen Kundendaten“ einzuholen.

 

  • Der Einkaufsberechtigte verpflichtet sich, seine Kunden eingehend darüber aufzuklären, dass alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Kundendaten vom Einkaufsberechtigten für dessen eigene kaufmännische Tätigkeit genutzt, elektronisch erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Auch ist er verpflichtet die Kunden darüber aufzuklären, dass deren personenbezogene Daten im elektronischen Bestellsystem von FUMEE erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Damit sind FUMEE alle Nutzugsrechte an diesen Daten eingeräumt.

 

  • Darüber hinaus wird der Einkaufsberechtigte seine Kunden eingehend darüber aufklären, dass personenbezogenen Kundendaten (bspw. Körperfotos ohne Gesicht, Größen und Maßdaten etc.) zur Vertragsabwicklung an mit FUMEE kooperierende oder von FUMEE beauftragte Herstellerfirmen und Versandunternehmen weitergeleitet werden und diese Drittfirmen diese Daten im Rahmen der Auftragserfüllung verarbeiten. Dabei wird sich die Datenweitergabe nur auf die für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten beschränken.

 

§ 22 Haftungsausschluss

 

(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet FUMEE lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (z.B. Zahlung der Provision) durch FUMEE, ihre Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinaus gehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

 

(2) Die Haftung ist, außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von FUMEE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

 

(3) Für Schäden, gleich welcher Art, die durch Datenverluste auf den Servern entstehen, haftet die FUMEE nicht, außer im Falle eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von FUMEE, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.

 

(4) Bei FUMEE gesicherte Inhalte des Einkaufsberechtigten sind für FUMEE fremde Informationen im Sinne des Telemedienrechts und/oder sonstigem geltenden Rechts.

 

  • 23 Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Kauf von Waren zum Zwecke des Wiederverkaufs

 

Nachfolgende Vertrags-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für den Verkauf von Waren an Einkaufsberechtigte, die diese Waren als Unternehmer zum Zwecke des Wiederverkaufs an deren Kunden bei FUMEE einkaufen. Alle Angebote von FUMEE sind freibleibend. Es gelten die übrigen in diesen Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen festgelegten Bestimmungen, sofern die Angebote davon nicht ausdrücklich abweichen.

 

(1) Angebote, Preise, Vertragsschluss, Vertragssprache

 

  • Alle Bestellungen der Einkaufsberechtigten zum Zwecke des Wiederverkaufs erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Preisliste von FUMEE.

 

  • Bestellungen haben direkt bei FUMEE oder einem von FUMEE autorisierten Depot zu erfolgen.

 

  • Die Präsentation der Waren durch FUMEE stellt kein bindendes Kaufangebot dar. Erst durch Abgabe einer Bestellung in Schriftform, per E-Mail oder über die FUMEE-Bestellplattform bzw. telefonisch, unterbreitet der Einkaufsberechtigte FUMEE ein verbindliches, unwiderrufliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags. Der Einkaufsberechtigte bestellt bei Käufen über den Online-Shop von FUMEE die im Warenkorb befindlichen Waren erst durch das Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig bestellen“. Ein Vertrag kommt erst mit der Bestellbestätigung oder – sofern FUMEE von der Übersendung einer Bestätigung absieht – mit Übergabe der Waren an den Einkaufsberechtigten zustande.

 

  • Wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund veränderter Rechtsnormen zusätzliche oder erhöhte Abgaben anfallen, ist FUMEE berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.

 

  • FUMEE ist berechtigt, Bestellungen der Einkaufsberechtigten nur teilweise anzunehmen, indem Abweichungen oder Vorbehalte vorgenommen werden. Sofern die teilweise Annahme der Bestellung für die Einkaufsberechtigten nicht akzeptabel ist, sind die Einkaufsberechtigten verpflichtet, FUMEE schriftlich binnen drei Werktagen ab Mitteilung der Abweichung oder des Vorbehalts zu informieren. In diesem Fall gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Andernfalls gilt die Annahme der Bestellung als von dem Einkaufsberechtigten genehmigt.

 

  • Für Bestellungen aus dem Back-Office-Bereich ist die Vertragssprache Deutsch.

 

(2) Lieferbedingungen, Lieferzeiten, Lieferbarkeit

 

  • Die Lieferung erfolgt vom Hersteller an den Einkaufsberechtigten, es sei denn, der Endkunde des Einkaufsberechtigten bestellt Waren über dessen Online-Shop – in diesem Fall erfolgt die Lieferung direkt vom Hersteller an den Endkunden des Einkaufsberechtigten. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, sie sind für den Einkaufsberechtigten unzumutbar. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Einkaufsberechtigten als Besteller voraus.

 

  • Bestellte Ware wird in der Regel binnen zwei bis vier Werktagen nach der Bestellung zur Versendung bereitgestellt und an das Lieferunternehmen übergeben.

 

  • Mit Übergabe der Waren an das Versandunternehmen, geht die Gefahr auf den Einkaufsberechtigten über, wobei die Lieferung der Ware versichert erfolgt. Transportbedingte Schäden an der Ware sind FUMEE umgehend mitzuteilen.

 

  • Als Lieferanschrift gilt die Anschrift, die der Einkaufsberechtigte im Rahmen seiner Bestellung als „Lieferanschrift“ mitgeteilt hat. Entstehen FUMEE aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusätzliche Lieferkosten, so sind diese Kosten von dem Einkaufsberechtigten zu ersetzen, es sei denn, er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.

 

  • Sollten Waren nicht produzierbar oder aus sonstigen Gründen nicht lieferbar sein, so steht dem Einkaufsberechtigten kein Anspruch auf die Erfüllung seiner Bestellung zu. In einem solchen Fall wird die geleistete Zahlung des Kaufpreises von FUMEE unter Rückabwicklung des Kaufvertrags vollständig zurückerstattet. Im Einzelfall kann zwischen dem Einkaufsberechtigten und FUMEE eine Ersatzbestellung vereinbart werden (z.B. auf Produktion der Ware aus einem alternativen Oberstoff).

 

(3) Versandkosten

 

  • Die durch FUMEE belieferten Länder, ebenso wie die jeweiligen Versandkosten, sind den Versandinfos zu entnehmen. Die Versandinfos kann der Einkaufsberechtigte im Back-Office sowie im Online-Shop einsehen.

 

  • Sämtliche im Rahmen der Lieferung anfallenden Kosten, insbesondere für Verpackung, Transportversicherung, sowie etwaige anfallende Einfuhrabgaben und/oder Zölle, sind vom Einkaufsberechtigten zu tragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

(4) Fälligkeit des Kaufpreises, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

  • Der Kaufpreis wird mit Rechnungsstellung sofort fällig. Das gilt auch für Rechnungen zu Teillieferungen. Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Einkaufsberechtigten zur Verfügung: Vorkasse, PayPal, Sofortüberweisung (nur im Online-Shop), Kreditkarte (nur im Online-Shop). Teilzahlungen sind nicht möglich.

 

  • Alle Preisangaben verstehen sich in Euro inkl. der jeweils bei Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und zzgl. Versandkosten sowie sonstige Kosten (wie zum Beispiel gegebenenfalls anfallende Zölle).

 

  • Im Falle des Verzuges werden sämtliche Verbindlichkeiten des Einkaufsberechtigten gegenüber FUMEE sofort fällig Bei Zahlungsverzug ist der Einkaufsberechtigte als Unternehmer verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz an FUMEE zu leisten.

 

  • Unabhängig von dem in (c) genannten Mindestverzugsschaden bleibt es FUMEE unbenommen, einen höheren Verzugsschaden, wie auch sonstigen Schaden, nachzuweisen.

 

  • Der Einkaufsberechtigte ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Außerdem kann der Einkaufsberechtigte insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

(5) Eigentumsvorbehalt

 

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von FUMEE. Besteht die Leistung aus teilbaren Leistungen, so erlischt der Eigentumsvorbehalt erst, wenn alle in Zusammenhang mit diesem Auftrag stehenden Forderungen durch den Einkaufsberechtigten beglichen worden sind. Bei Zahlungsverzug oder sonstigem Grund im Sinne des Eigentumsvorbehaltes ist FUMEE berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware durch FUMEE liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, FUMEE hat dies ausdrücklich schriftlich erklärt. FUMEE ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Einkaufsberechtigten – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

  • Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Einkaufsberechtigten nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet. Der Einkaufsberechtigte ist nicht berechtigt, die Waren zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige das Eigentum von FUMEE gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Einkaufsberechtigte tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren an FUMEE ab; FUMEE nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Der Einkaufsberechtigte ist widerruflich ermächtigt, die an FUMEE abgetretenen Forderungen treuhänderisch für FUMEE im eigenen Namen einzuziehen. FUMEE kann diese Ermächtigung, sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung, widerrufen, wenn der Einkaufsberechtigte mit wesentlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Zahlung, gegenüber FUMEE in Verzug ist. Im Fall des Widerrufs ist FUMEE berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen.

 

  • Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter in die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, hat der Einkaufsberechtigte FUMEE unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention (Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO) notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Einkaufsberechtigte bereits im Vorhinein die Dritten auf die an den Waren bestehenden Rechte hinzuweisen. Soweit der Dritte keine Kostenerstattung leisten kann, haftet der Einkaufsberechtigte für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung.

 

  • FUMEE verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Einkaufsberechtigten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

(6) Untersuchungs- und Rügepflicht, Gewährleistung, Mängelhaftung, Verjährung

 

  • Hinsichtlich der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit in (b) – (f) nichts Abweichendes vereinbart wurde.

 

  • Sämtliche Maßartikel werden auf Basis der Daten und Maßangaben gefertigt, die der Einkaufsberechtigte im Rahmen seiner Bestellung angibt (Designwünsche, Maße etc.). FUMEE ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, den Einkaufsberechtigten auf fehlerhaft angegebene Maße hinzuweisen; insbesondere stellen auf Grundlage fehlerhafter Maßangaben hergestellte Maßartikel keine mangelhafte Ware dar, wegen der dem Einkaufsberechtigten Gewährleistungsansprüche gegen FUMEE zustehen. Ebenso wenig stellen Passformfehler beim Kunden, die trotz Umsetzung der bestellten Maße auftreten, Mängel dar, für die FUMEE haftet.

 

  • Der Einkaufsberechtigte hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt, schriftlich oder per E-Mail (ggf. nebst aussagekräftigen Fotoaufnahmen der mangelhaften Waren) bei FUMEE geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und die Mängelhaftung für offensichtliche Mängel ist ausgeschlossen.

 

  • FUMEE haftet insbesondere für folgende Mängel:

 

  • Fehlerhafte Umsetzung des bestellten Designs;

 

  • Fehlerhafte Umsetzung der bestellten Maße, die über die jeweils geltenden Fertigungstoleranzen gemäß „FUMEE-Maßanleitung“ hinausgehen;

 

  • Fehler in den verarbeiteten Materialien, wie z.B. Ober- und Futterstoffe;

 

  • offensichtliche Produktionsfehler, wie z.B. offene Nähte.

 

Bei folgenden Umständen handelt es sich hingegen nicht um Mängel, sodass FUMEE hierfür keine Haftung übernehmen kann:

 

  • Farbabweichungen zu den Warendarstellungen auf der Webseite von FUMEE (diese können aufgrund der jeweiligen Farbeinstellung des Monitors des Webseitenbesuchers bzgl. Helligkeit, Kontrast, etc. auftreten);

 

  • Farbunterschiede zwischen zwei Waren gleichen Materials (aufgrund von Variationen im Bleichprozess können diese auftreten);

 

  • Farbunterschiede zwischen Waren gleichen Materials aus einer Bestellung (diese können aufgrund der Art und Weise der Stoffverarbeitung auftreten);

 

  • Abweichungen zu den einfachen Warendarstellungen (Vorschau) auf der Webseite von FUMEE.

 

  • Ist die Mängelrüge berechtigt, so stehen FUMEE folgende Möglichkeiten zur Mängelbeseitigung zur Verfügung:

 

  • kostenfreie Ersatzlieferung gegen Rücksendung der mangelhaften Ware. Sollte die Ersatzlieferung durch Verschulden von FUMEE endgültig fehlgeschlagen sein, hat der Einkaufsberechtigte das Recht, im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen den Vertrag rückgängig zu machen, die Herabsetzung des Preises oder Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz zu verlangen. Eine Ersatzlieferung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Sofern Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche geltend gemacht werden, ist die Haftung von FUMEE wie in § 22 dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen beschrieben begrenzt.

 

  • Erstattung eines Teils des gezahlten Kaufpreises nach Rücksprache mit dem Einkaufsberechtigten, falls der Mangel durch einen ansässigen Änderungsschneider korrigiert werden kann.

 

  • Gewährung eines Preisrabatts, falls z.B. eine Designvorgabe nicht eingehalten wurde, der Kunden des Einkaufsberechtigten die Ware aber zu einem verminderten Preis annehmen würde.

 

  • Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängelgewährleistung beträgt 12 Monate ab Übergabe der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz (insbesondere gemäß § 478 BGB) längere Fristen zwingend vorschreibt. Die verkürzte Verjährungsfrist gilt ferner nicht, soweit es sich um Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Übergabe und Übereignung der Ware) sowie um Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind, handelt. Hier gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 

(7) Ergänzende Anwendbarkeit der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen

 

Im Übrigen gelten die weiteren Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen ergänzend auch für den Verkauf von Waren an Einkaufsberechtigtendiese Waren als Unternehmer zum Zwecke des Wiederverkaufs an deren Kunden bei FUMEE einkaufen.

 

§ 24 Einbeziehung des Verdienstplanes

 

(1) Der FUMEE-Verdienstplan und die darin enthaltenen Vorgaben sind ebenfalls ausdrücklich Bestandteil des Vertragspartnervertrages. Der Einkaufsberechtigte muss diese Vorgaben gemäß der jeweils gültigen Fassung stets einhalten.

 

(2) Mit der Versendung des Antrages auf Abschluss des Vertragspartnervertrages an FUMEE versichert der Einkaufsberechtigte zugleich, dass er den FUMEE-Verdienstplan zur Kenntnis genommen hat und denselben als Vertragsbestandteil akzeptiert.

 

§ 25 Verjährung

 

(1) Sämtliche Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis verjähren für beide Parteien binnen 12 Monaten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Fälligkeit des Anspruchs oder zum Zeitpunkt des Entstehens des Anspruchs oder der Erkennbarkeit des Anspruchs. Gesetzliche Regelungen, die zwingend eine längere Verjährungsfrist vorsehen, bleiben unberührt.

 

 

 

§ 26 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

 

(1) Es gilt das Recht des Sitzes von FUMEE unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Einkaufsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

(2) Sofern der Einkaufsberechtigte Kaufmann, eine Kapitalgesellschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand und der Erfüllungsort der Sitz von FUMEE.

 

§ 27 Schlussbestimmungen

 

(1) FUMEE ist zu einer Änderung dieses Vertrages, dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen, seiner Preise, Provisionen und/oder des Verdienstplans berechtigt, sofern dies aus wirtschaftlichen Gründen oder rechtlichen Änderungen erforderlich ist. FUMEE wird Änderungen mit einer Frist von mindestens zwei Monaten vor Inkrafttreten der Änderung unter konkreter Benennung der künftigen Vertragsänderung im Back-Office des Einkaufsberechtigten ankündigen. Der Einkaufsberechtigte hat das Recht, der Änderung zu widersprechen oder den Vertrag in Textform ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Änderung zu kündigen. Im Falle des Widerspruchs ist FUMEE berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen. Sofern der Einkaufsberechtigte bis zum Inkrafttreten der Änderung den Vertrag nicht kündigt oder der Änderung nicht widerspricht, treten die Änderungen ab dem in der Änderungsankündigung genannten Zeitpunkt in Kraft. FUMEE ist verpflichtet, den Einkaufsberechtigten in der im Back-Office erfolgten Änderungsankündigung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.

 

(2) Im Übrigen bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

 

(3) Falls diese Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen in eine andere Sprache übersetzt werden und Widersprüchlichkeiten bei einer beliebigen Bestimmung zwischen der deutschen und der übersetzten Version der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen bestehen, gilt stets die deutsche Version als vorrangig.

 

(4) Sofern der Einkaufberechtige Fragen zu seiner Tätigkeit, dem Vertriebssystem oder den Waren von FUMEE hat, so steht ihm hierfür sein persönlicher Sponsor neben Ihrer Führungskraft sowie FUMEE zur Verfügung.

 

(4) Bei Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Klausel dieser Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen soll nicht der gesamte Vertrag unwirksam sein. Vielmehr soll die unwirksame Klausel durch eine solche ersetzt werden, die wirksam ist und dem Sinn der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche soll bei der Schließung einer regelungsbedürftigen Lücke gelten.

 

Rechtsvertretung: SBS Legal Rechtsanwälte Schulenberg & Partner, Hans-Henny-Jahnn-Weg 49, DE-22085 Hamburg

Stand der Allgemeinen Vertragspartnerbedingungen: 30.06.2022

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